Als ZiviltechnikerInnen sind wir mit “öffentlichem Glauben” versehene Personen, das heißt wir sind berechtigt, im Rahmen unserer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.
Vor allem Nutzwertfeststellungsgutachten (Parifizierungen) und Energieausweisberechnungen zählen zu unseren Basisleistungen und können direkt von uns angeboten werden.
parifizierungsgutachten
- Parifizierungspläne mit farblicher Darstellung der einzelnen Wohneinheiten
- Nutzwertermittlung gem. Wohnungseigentumsgesetz in der geltenden Fassung (WEG 2002)
Energieausweise
- Heizwärmebedarfsberechnung und Energieausweise für Zu-, Neu und Umbauten gemäß OIB Richtlinie in der geltenden Fassung
- Energieausweise für Bestandsgebäude gem. Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
- Sanierungsenergieausweise